WT Kölblinger
Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs GmbH

Verlauf

Steuernews für Klienten

TERMINERINNERUNG: Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen bis 30.11.2023 beantragen!

Ansuchen auf Förderungen für die Energiekostenpauschale sind nur mehr bis zum 30. November 2023, 18:00 Uhr einzubringen. ...mehr

Energiekostenzuschuss II für Unternehmen: Entwurf der Richtlinie veröffentlicht

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über einige ausgewählte Eckpunkte aus der sehr umfangreichen Richtlinie. ...mehr

Steuertipps zum Jahresende

Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen? ...mehr

Welche Änderungen bringt das Progressionsabgeltungsgesetz 2024?

Neben dem Einkommensteuertarif wurden unterschiedliche steuerliche Bestimmungen angepasst. ...mehr

Wie ist der ORF-Beitrag für Unternehmen ab 2024 geregelt?

Das ORF-Beitrags-Gesetz regelt unter anderem Beitragshöhe und Meldepflichten. ...mehr

Was bewirkt die Inflationsanpassung beim Einkommensteuertarif für 2024?

Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Progressionsanpassungsgesetz 2024. ...mehr

Was ist die Stakeholder-Krise eines Unternehmens?

Wo beginnt eine Unternehmenskrise? ...mehr

Wie ist der ORF-Beitrag für Unternehmen ab 2024 geregelt?

Geldscheine und Fernbedienung

Im ORF-Beitrags-Gesetz 2024 ist auch die Erhebung eines ORF-Beitrages für Unternehmen geregelt. Jeder Unternehmer hat je Gemeinde, in der zumindest eine Betriebsstätte liegt, für die der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr Kommunalsteuer entrichten musste, den ORF-Beitrag zu entrichten. Unternehmer, die keine Kommunalsteuer zu entrichten haben, haben daher auch keinen ORF-Beitrag zu entrichten.

Bemessungsgrundlage für die Staffelung des ORF-Beitrages ist die Summe der Arbeitslöhne im Sinne des Kommunalsteuergesetzes, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätten gewährt worden sind.

Die Höhe des ORF-Beitrags beträgt je Kalendermonat bei einer Bemessungsgrundlage:

  1. bis € 1,6 Millionen einen ORF-Beitrag;
  2. bis € 3 Millionen zwei ORF-Beiträge;
  3. bis € 10 Millionen sieben ORF-Beiträge;
  4. bis € 50 Millionen zehn ORF-Beiträge;
  5. bis € 90 Millionen zwanzig ORF-Beiträge;
  6. über € 90 Millionen fünfzig ORF-Beiträge.

Je Kalendermonat sind von einem Unternehmer maximal 100 ORF-Beiträge zu entrichten.

Der Beginn der Beitragspflicht (Anmeldung) und das Ende der Beitragspflicht (Abmeldung) sowie eine Änderung der persönlichen Daten sind vom Beitragsschuldner zu melden. Kommt man den Meldepflichten des ORF-Beitragsgesetzes nicht nach, so drohen Strafen bis zu € 2.180,00.

Weitere Bestimmungen sind zu beachten. Eine Liste von Fragen und Antworten zum ORF-Beitrag findet sich unter www.gis.at.

Stand: 25. Oktober 2023

Bild: Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Autor

by atikon

hCards

Logo von WT Kölblinger - Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs GmbH
WT Kölblinger - Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs GmbH, work: Ferdinand-Öttl-Straße 15, 4840 Vöcklabruck, Österreich, work: +43 7672 29330, fax: +43 7672 29330-30

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20