WT Kölblinger
Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs GmbH

Verlauf

Steuernews für Klienten

Wie können Mitarbeiter steuerfrei am Unternehmensergebnis beteiligt werden?

Anwendungsvoraussetzungen für die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung. ...mehr

Privatklinik-Operation als außergewöhnliche Belastung?

Umfassende Dokumentationserfordernisse als Nachweis für eine steuerliche Berücksichtigung. ...mehr

Wichtige Änderungen im Doppelbesteuerungsabkommen mit China

Neues DBA-Protokoll mit China ist anwendbar. ...mehr

Pendlerpauschale im Fokus

Anpassung des Pendlerpauschales im Falle von Telearbeit, Öffi-Ticket oder Werkverkehr. ...mehr

Gesonderter Ausweis der Instandhaltungsrücklage spart Immobilienertragsteuer

Wann ist eine mitübertragene Instandhaltungsrücklage nicht Teil des Kaufpreises? ...mehr

Wann muss eine ZKO-Meldung erfolgen?

Umfassende Meldepflichten bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Österreich. ...mehr

Working Capital Management: Die Liquidität des Unternehmens im Auge behalten

Tipps, wie Sie auf die Liquidität Ihres Unternehmens achten können. ...mehr

Wie können Mitarbeiter steuerfrei am Unternehmensergebnis beteiligt werden?

Schriftzug Gewinnbeteiligung

Nach dem vorläufigen Auslaufen der steuerfreien Mitarbeiterprämie – im aktuellen Regierungsprogramm ist eine verbesserte Neuauflage dieser mit bis € 1.000,00 pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter geplant – stellt sich in der Praxis oftmals die Frage, wie Mitarbeiter für ihre geleistete Arbeit steuerfrei am Unternehmenserfolg beteiligt werden können. Eine Möglichkeit hierfür ist die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung.

Mitarbeitergewinnbeteiligung – Voraussetzungen

Seit dem Jahr 2022 können Mitarbeitergewinnbeteiligungen bis zu einem Betrag von € 3.000,00 pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei zur Auszahlung gebracht werden. Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • Die Bemessung der Beteiligungshöhe erfolgt auf Basis einer vergangenheitsbezogenen objektivierbaren Erfolgsgröße (z. B. Vorjahresgewinn).
  • Die Gewährung der Gewinnbeteiligung erfolgt an alle aktiven Arbeitnehmer oder bestimmten Gruppen davon.
  • Gewinnbeteiligungen können maximal bis zur Höhe des unternehmensrechtlichen Ergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) bzw. ansonsten des steuerlichen Gewinns des letzten Wirtschaftsjahres steuerbegünstigt ausbezahlt werden.
  • Die Zahlung darf nicht auf einem Rechtsanspruch aus einem Kollektivvertrag oder einer lohngestaltenden Vorschrift beruhen und nicht bisher gezahltes Entgelt oder jährliche Erhöhung ersetzen.

Andere Abgaben

Die Befreiung wirkt nur im Bereich der Einkommensteuer. Es besteht Beitragspflicht im Bereich der Sozialversicherung sowie in der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Ebenfalls unterliegt eine allfällige Mitarbeitergewinnbeteiligung dem Dienstgeberbeitrag, dem Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie der Kommunalsteuer.

Stand: 26. März 2025

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Autor

by atikon

hCards

Logo von WT Kölblinger - Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs GmbH
WT Kölblinger - Wirtschaftsprüfungs und Steuerberatungs GmbH, work: Ferdinand-Öttl-Straße 15, 4840 Vöcklabruck, Österreich, work: +43 7672 29330, fax: +43 7672 29330-30

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20